17.07.2023 | In „Das Johannesevangelium – Eine textlich-strukturelle Auslegung“ | von Freddy Baum
{23} Die beim Ehebruch ergriffene Frau (Joh. 8,1-11)
Das sagten sie aber, um ihn zu versuchen, damit sie ihn anklagen könnten. Jesus aber bückte sich nieder und schrieb mit dem Finger auf die Erde. (SLT 1951)
Die Erklärung beruht auf Versen des Johannesevangeliums, die mit Joh. 8,6 textlich-strukturell und inhaltlich zusammenhängen.
Darin, dass die Pharisäer die Ehebrecherin vorführten, versuchten sie Jesus der Unwahrheit zu überführen, denn sie behaupteten zwar immer wieder, dass sein Zeugnis falsch war, konnten diese Anschuldigung aber nie beweisen.
Das Ziel der Ankläger war, Jesus festzunehmen und umzubringen.
Es entsprach dem Wunsch vieler Juden Judäas, ihn zu beseitigen.
Selbst die ungläubigen leiblichen Brüder Jesu hatten denselben Geist des Teufels, denn sie wandten die gleiche List des Fälschers an, um ihn nach Jerusalem zu locken, wo er getötet werden würde.
Ihre Aufforderung, er möge sich dem Kosmos („Jerusalem-Welt“) offenbaren entspricht dem listigen Vorgehen der „geistlichen“ Leibesglieder des Jerusalem-Kosmos.
Bislang scheiterte jeder Versuch, den Herrn festzunehmen. Joh. 8,1-11 beschreibt eine neue Anstrengung der Kosmischen.
Die Sünde der Ehebrecherin war lediglich ein Vorwand, um Jesus reinzulegen.
Ihrem mosaischen Schriftzeugnis setzte der Herr sein Schriftzeugnis entgegen, als er sich niederbückte und mit seinem Finger zwei Mal auf den Boden schrieb :Joh. 8,6+8:. Jesus führte also zwei „Zeugen“ an, als er sie anklagte.
Außerdem war auch sein himmlischer Vater ein zweiter Zeuge für ihn. Gott bestätigte, dass Jesus wahrhaftig ist. Die Behauptung der listigen Ankläger, er sei ein Lügner musste falsch sein :Joh. 8,18:.
Sein Schreiben ist das inhaltliche Spiegelbild der die Ehebrecherin betreffenden schriftlich fixierten mosaischen Anklage, was bedeutet, dass ihre Ankläger die tatsächliche „Hure“ waren, nämlich die Leibesglieder der Hure Babylon-Jerusalem.
Was sie nicht wussten:
Ihr rechtlicher „Prozess“ betraf in Wirklichkeit sie selbst. Tatsächlich waren die Ankläger die Angeklagten. Die gegen sie gerichtete Anklageschrift schrieb Gott höchstpersönlich mit dem Finger in den Boden ihres „Hofes“ ein.
Zu Joh. 8,6, siehe Joh. 8,8.
Joh. 8,6 [D1] <Joh. 8,7*> Joh. 8,8 [D1]
Joh. 8,6-8,10 (Joh.*Offb.) Offb. 12,4+8+10
Im Kapitel "Das Herz des Johannesevangeliums" wird auf den Vorwurf des Antisemitismus und Antijudaismus eingegangen.